FAQ
Fragen und Antworten zum Neubauvorhaben in der Siedlung am Perlacher Forst in München
Was ist der Hintergrund des Vorhabens am Perlacher Forst? Das Projekt zur Nachverdichtung der Siedlung am Perlacher Forst ist Teil der Wohnraumoffensive der Bundesregierung, die 2018 gestartet wurde. Ziel ist es, dringend benötigten, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, so der Wohnungsnot in Deutschland entgegenzuwirken und gleichzeitig Nachhaltigkeitsaspekte und die Anforderungen an moderne Wohnkonzepte zu berücksichtigen.
Wer ist verantwortlich für das Projekt? Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist verantwortlich für die Planung und Durchführung des Projekts. Das dafür notwendige Bebauungsplanverfahren liegt in der Zuständigkeit der Landeshauptstadt München.
Wie wird das Projekt finanziert? Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der BImA.
Wie viele Menschen leben aktuell im Umgriff ihres Vorhabens? Aktuell gibt es rund 1.200 Wohneinheiten in der Siedlung am Perlacher Forst, in denen gut 2.500 Menschen zu Hause sind.
Wie viele neue Wohnungen sollen entstehen? Durch eine gezielte und zugleich verträgliche Nachverdichtung können mit unserem Projekt in den nächsten zehn bis 20 Jahren ca. bis zu 1.000 weitere, dringend benötigte Wohneinheiten hinzukommen. Dieser theoretische Umfang an möglicher Nachverdichtung wurde im Rahmen eines Ideenkonzeptes (sogenannte Machbarkeitsstudie) ermittelt.
Ist die Wohnungsknappheit der einzige Grund, weshalb dort neue Wohnungen benötigt werden? Neben dem grundsätzlich hohen Bedarf an Wohnraum spielt auch die Gestaltung der einzelnen Wohneinheiten eine große Rolle. Die bestehenden Wohngebäude aus den 1950er-Jahren wurden in – für damalige Zeiten typische – Einheiten aufgeteilt: Hier prägen klassische Zwei- bis Fünfzimmerwohnungen das Bild. Möglichkeiten, auf zeitgemäße Bedürfnisse der Wohnungsgestaltung für alle Altersgruppen einzugehen, sind dadurch stark eingeschränkt. Die Anpassung des Wohnungsangebots auf die heutigen Anforderungen kann deshalb nur durch modern konzipierte und nachhaltig umgesetzte Wohnmodelle erreicht werden.
Wie viele Wohnungen / Gebäude müssten abgerissen werden? Wie viele können erhalten und saniert werden? Von den insgesamt 54 Bestandswohngebäuden in der Siedlung wurden in den vergangenen Jahren bereits 35 durch die BImA aufwendig saniert. Weitere 19 Gebäude sind nach aktueller Einschätzung als sanierungsbedürftig einzustufen. Wie viele Bestandsgebäude durch Neubauten ersetzt werden, kann erst im Rahmen der im Bebauungsplanverfahren vorgesehenen Prüfungen ermittelt werden.
Wohnungen welcher Art sollen neu gebaut werden? Es wird eine Mischung aus verschiedenen Wohnungstypen entstehen, um unterschiedliche Bevölkerungsgruppen anzusprechen. Ziel ist insbesondere, Wohnformen anzubieten, die den modernen Ansprüchen heutiger Lebensentwürfe entsprechen und in dieser Form in den bestehenden Wohngebäuden nicht realisiert werden können.
Ein Kritikpunkt ist bislang das sogenannte „Village Green“-Konzept. Worum geht es dabei? Das „Village Green“-Konzept ist ein Planungsmodell, das auf die Schaffung von gemeinschaftsorientierten Wohnräumen mit neuen Wohntypologien abzielt. Es kombiniert Wohngebäude mit großzügigen Grünflächen, Gemeinschaftseinrichtungen und Infrastruktur, um ein lebenswertes und umweltfreundliches Wohnumfeld zu schaffen.
Warum wurde das „Village Green“-Konzept für die Siedlung am Perlacher Forst vorgeschlagen? Das Konzept wurde vorgeschlagen, um eine nachhaltige und gemeinschaftsorientierte Lösung für die Nachverdichtung zu bieten. Es zielt darauf ab, den Wohnraumbedarf zu decken und gleichzeitig die Lebensqualität der aktuellen und künftigen Bewohnerinnen und Bewohner zu erhöhen. Um die Grün- und Freianlagen erhalten und gegebenenfalls erweitern zu können, sollte nicht in die Breite, sondern in die Höhe gebaut werden.
Worin unterscheidet sich das „Village Green“-Konzept von herkömmlichen Wohnbauprojekten? Während herkömmliche Projekte oft von Grund auf neu geplant werden, baut das Village-Green-Konzept auf den vorhandenen Strukturen auf und erhält dabei Bäume und Grünflächen. Die bestehende Charakteristik und die Qualitäten der Siedlung werden dadurch ernstgenommen und weiterentwickelt. Die Gebäude werden dabei so in die Umgebung eingefügt, dass sie bestehende Strukturen ergänzen, anstatt sie zu ersetzen. Diese Integration schafft neue Wohnformen und Gemeinschaftsangebote wie Kitas, kleine Läden und Dienstleistungseinheiten, die die soziale Infrastruktur weiter fördern. Ein Teil der bestehenden oberirdischen Parkplätze wird in neue Freiflächen und Baufelder umgewandelt, wodurch eine verbesserte Lebensqualität in einer vertrauten Nachbarschaft entsteht. Gleichzeitig werden neue Parkplätze in den Quartiersgaragen des Village Green geschaffen, um dem Bedarf an Parkraum gerecht zu werden. Die parkähnlichen Grünräume im Inneren der Teilquartiere werden durch den Rückbau von Bestandsgebäuden erweitert und aufgewertet. Das Ziel ist es, durch die behutsame Anpassung und Ergänzung der bestehenden Siedlung eine kontinuierliche und nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen, die sowohl den Charakter des Viertels bewahrt als auch neue Möglichkeiten für die Bewohnerinnen und Bewohner schafft.
Wie gehen Sie mit den zahlreichen Forderungen aus dem Stadtrat um, die der bisherigen Entwürfe von „Village Green“ durch andere Bauformen zu ersetzen? Bei den vorliegenden Entwürfen handelt es sich um erste Leitgedanken, wie eine sinnvolle und nachhaltige Nachverdichtung an dieser Stelle gelingen kann. Die Entwurfsidee dazu wurde von Fachleuten als sehr positiv bewertet. Dennoch hat sich die BImA für eine Überarbeitung dieses Konzeptes stets offen gezeigt. Wir tragen die Entscheidung des Stadtrats voll mit, auch die Ausgestaltung einzelner Baukörper ergebnisoffen in den Bürger- und Öffentlichkeitsdialog einzubeziehen.
Wie wird mit dem aktuellen Baumbestand umgegangen? Der Erhalt des Baumbestands und der Biotopflächen ist ein zentrales Anliegen des Projekts. Umfassende Umweltprüfungen und ein Klimafahrplan sind Teil der Planungen, um den zahlreichen Nachhaltigkeits-, Umwelt- und Klimaaspekten Rechnung zu tragen.
Heißt das, dass gar keine Bäume gefällt werden müssen? Der über die Jahre gewachsene und in weiten Teilen sogar geschützte Baumbestand ist auch für die BImA ein hohes Gut, das die Siedlung maßgeblich prägt. Aus diesem Grund werden wir bei den weiteren Planungen besonders sorgfältig prüfen, inwieweit Eingriffe zur Schaffung neuen Wohnraums notwendig sind. In diesem wichtigen Punkt ist die Abstimmung zwischen der BImA und dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung deshalb besonders eng. Ob und wenn ja, wie viele Bäume tatsächlich gefällt werden müssen, lässt sich erst zu einem späteren Zeitpunkt genau sagen.
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Verkehrssituation zu verbessern? Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden detaillierte Untersuchungen zu Verkehr, Lärm und weiteren technischen Aspekten durchgeführt. Es ist geplant, die Infrastruktur für Fuß- und Radwege zu verbessern und eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr zu gewährleisten. Auf diese Weise erfährt die Siedlung durch das Projekt eine klima- und umweltbewusste Mobilitätsentwicklung.
Wird es neue soziale Infrastrukturen wie z.B. Kindergärten geben? Die Planung sieht vor, die soziale Infrastruktur zu erweitern und insbesondere Angebote für Familien und Kinder zu schaffen. Zunächst muss der genaue Bedarf ermittelt werden. Wird solcher festgestellt, entstehen dann auch Kindergärten und sonstige Einrichtungen.
Wie viele Wohnungen stehen derzeit leer? Derzeit gibt es in der Siedlung am Perlacher Forst wenig Leerstand, dieser ist hauptsächlich durch die Wohnungssanierung bedingt. Die Zahl ungenutzter Flächen auch während der Realisierung unseres Vorhabens so gering wie möglich zu halten, ist ein wesentliches Ziel aller Projektbeteiligten. Leerstände müssen möglichst vermieden werden. Trotzdem gibt es gerade bei Sanierungs- und Entwicklungsvorhaben zahlreiche Faktoren, die einen temporären Leerstand von Wohnflächen unausweichlich machen.
Werden aktuelle Mieter ihre Wohnungen verlieren? Den Mieterinnen und Mietern werden Ersatzwohnungen aus dem Bestand der BImA angeboten. Weiterhin erhalten sie das Erstzugriffsrecht beim Bezug der neu erstellten Wohnungen. Ein geordnetes und verhältnismäßiges Umzugsmanagement wird sicherstellen, dass dies möglichst reibungslos geschieht. Eine Kostenregelung bezüglich des Umzugsmanagements wird den Mietern mitgeteilt, sobald sich der jeweilige Zeitpunkt für einen Umzug konkretisiert.
Wer darf in die neuen Wohnungen einziehen? Als Bundesanstalt hat die BImA die Aufgabe, der sogenannten Wohnungsfürsorge für Beschäftigte des Bundes Rechnung zu tragen. Das bedeutet, dass der neu geschaffene Wohnraum zunächst für die zahlreichen Bundesbediensteten, die in München arbeiten und leben, angeboten werden soll. Auf diese Weise wird der angespannte Wohnungsmarkt in der Landeshauptstadt erheblich entlastet.
Angenommen, es stünden Wohnungen für Menschen zur Verfügung, die nicht Beschäftigte des Bundes sind: Welche Kriterien müssten erfüllt werden, um eine Wohnung mieten zu können? Die genauen Mietkriterien werden im Rahmen der Vermietungsrichtlinien der BImA festgelegt. Der Wohnraum soll insbesondere einkommensschwächeren Haushalten zugutekommen.
Wie wird sichergestellt, dass die Wohnungen bezahlbar bleiben? Die BImA orientiert sich am unteren Rand der ortsüblichen Miete. Die Mieten sind derzeit gemäß dem Haushaltsvermerk des Deutschen Bundestages auf in der Regel zehn Euro (netto kalt) pro Quadratmeter begrenzt.
Was sind die nächsten Schritte im Projekt? Mit dem Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung stehen wir jetzt am Beginn des Bebauungsplanverfahrens. In diesem Verfahren werden in enger Abstimmung mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung die Planungen für die Siedlung am Perlacher Forst vertieft und detaillierter ausgearbeitet. Gleichzeitig wird die BImA im Zuge eines Dialog- und Informationsangebots alle direkt betroffenen und interessierten Bürgerinnen und Bürger einladen, ihre Anregungen und Wünsche mit in diesen Prozess einzubringen. Der nächste formale Schritt im Bebauungsplanverfahren ist die Sammlung von sogenannten „Eckdaten“, also den Grundlagen und Kernpunkten eines zukünftigen Bebauungsplans. Anschließend werden im Zuge der §§ 3 Ab.1 bzw. 4 Abs.1 BauGB die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange zu dem Vorhaben beteiligt.
Wann beginnen die Bauarbeiten? Der im Juni 2024 gefasste Aufstellungsbeschluss leitet zunächst das Bebauungsplanverfahren ein. Damit beginnt die intensive und detaillierte Planungs- und sodann die Genehmigungsphase. Der „Startschuss“ für die Bauarbeiten ist abhängig vom Ergebnis dieser Phasen.
Wie lange werden die Baumaßnahmen insgesamt dauern? Wir befinden uns gerade erst ganz am Anfang des Bebauungsplanverfahrens. Belastbare Zeitpläne können erst nach Abschluss der detaillierten Planungs- und Genehmigungsphase aufgestellt werden. Um die Durchführung der baulichen Veränderungsmaßnahmen für unsere Mieter so schonend wie möglich zu gestalten, beabsichtigen wir, diese in Bauphasen zu realisieren. Eine gleichzeitige Realisierung aller Baumaßnahmen ist ausgeschlossen.
Wie wird auf Kritik aus der Bevölkerung reagiert? Die BImA nimmt die Anliegen der Bevölkerung ernst. Im bisherigen Verlauf unseres Projekts konnten wir bereits einige Themen identifizieren, die den Menschen vor Ort besonders wichtig sind. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist es deshalb ein zentraler Punkt, in den Dialog mit diesen Interessengruppen zu treten und die Ergebnisse des Dialogs in den weiteren Planungen mitzudenken.
Wird es Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung geben? Ja, es sind verschiedene Formate der Bürgerbeteiligung geplant, um die Meinungen und Wünsche der Anwohnerinnen und Anwohner und Interessierten in die Planung einfließen zu lassen. Darüber hinaus wird es Angebote und Formate geben, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich über den aktuellen Stand der Entwicklung informieren können, wie beispielsweise eine Projektwebsite oder Veranstaltungen. Über alle Beteiligungsmöglichkeiten und Formate informieren wir selbstverständlich rechtzeitig.

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